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Motocross-Sportler-Sponsor- bzw. Werbevertrag? - VwGH 29.1.2020, Ra 2018/08/0028

60. LfgJuni 2020

53.2.1.Nr.8

§ 4 Abs. 4 ASVG
§ 539a ASVG

1. Auch § 4 Abs. 4 ASVG kommt in Abgrenzung von anderen Dauerschuldverhältnissen nur dann in Betracht, wenn zwischen der Erbringung von Dienstleistungen für den Dienstgeber - somit von Arbeitsleistungen, hinsichtlich derer eine Pflichtversicherung in Rede steht - und einer von einem Dienstgeber erbrachten Gegenleistung („Entgelt“) ein Austauschverhältnis besteht.

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