53.2.1.Nr.5
§ 4 Abs. 4 ASVG
1. Für die Einordnung eines Vertragsverhältnisses kommt es auf seine Bezeichnung (hier als „Werkvertrag“) durch die Vertragspartner grundsätzlich nicht an.
53.2.1.Nr.5
§ 4 Abs. 4 ASVG
1. Für die Einordnung eines Vertragsverhältnisses kommt es auf seine Bezeichnung (hier als „Werkvertrag“) durch die Vertragspartner grundsätzlich nicht an.
