53.2.1.Nr.3
§§ 4 Abs. 2 und 4 ASVG
1. Bezeichnet der Vertrag eines Außendienst-Akquisiteurs seinen Typus nicht und lässt er insoweit offen, ob ein Dienstvertrag, freier Dienstvertrag oder Handelsvertretervertrag abgeschlossen werden sollte, ist er anhand der vom VwGH bei vergleichbaren Tätigkeiten (Vertreter, Außendienstmitarbeiter u.ä.) entwickelten Kriterien zu untersuchen.

