53.1.1.Nr.1
§ 4 Abs. 2 ASVG
§ 1 Abs. 1 lit. a AlVG
1. Persönliche Abhängigkeit ist die weitgehende Ausschaltung der Bestimmungsfreiheit des Beschäftigten, insbesondere durch Unterwerfung unter betriebliche Ordnungsvorschriften, Verpflichtung zur Befolgung von Weisungen des Dienstgebers, Überwachung der Arbeit durch den Dienstgeber und disziplinäre Verantwortlichkeit.

