52.13.6.Nr.3
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 6 Abs. 1 BPG
§ 15 Abs. 1 Z 1 PKG
1. Die objektive Auslegung eines Pensionskassenvertrags ist nicht auf das Verständnis der Vertragspartner zu beziehen, sondern erfordert eine Interpretation nach den Regeln der Gesetzesauslegung.

