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5-Jahres-Frist bei Überweisung des Deckungserfordernisses - OGH 8.5.2002, 9 ObA 78/02i

7. LfgNovember 2002

52.13.8.Nr.1

§ 5 Abs. 1 BPG
§ 19, Art. V Abs. 4 Z 1 BPG
§ 24 Abs. 2 PKG
§ 48 Abs. 3 PKG
§ 46 Abs. 1 Volksbanken-KollV
§ 52 Abs. 1 Volksbanken-KollV
§ 54 Volksbanken-KollV

1. Eine im Sinne des § 5 Abs. 1 BPG vereinbarte Unverfallbarkeitsfrist beginnt mit Beginn des Beitragszeitraums, für den der Arbeitgeber erstmalig einen Beitrag leistet.

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