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Bedeutung - OGH 7.5.2008, 9 ObA 72/07i

25. LfgOktober 2008

52.13.6.Nr.1

§ 3 Abs. 1 und 2 BPG
§ 15 PKG

1. Die Leistungserbringung durch eine überbetriebliche Pensionskasse beruht auf einem Dreiecksverhältnis zwischen Pensionskasse, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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