52.13.5.Nr.4
§ 3 Abs. 2 BPG
1. Eine Einzelvereinbarung - mit der die Regelungen einer Betriebsvereinbarung parallel auch für den Arbeitnehmer gelten sollten - erfüllt mit dem Verweis auf eine Auslagerungs-Betriebsvereinbarung die Mindestvoraussetzungen einer Grundlagenvereinbarung gemäß § 3 Abs. 2 BPG.

