52.13.5.Nr.3
§ 3 Abs. 2 BPG
1. Eine Einzelvereinbarung betreffend die Übertragung von Pensionsansprüchen auf eine Pensionskasse kann auch schon drei Monate vor der Pensionskassenvereinbarung mit der Pensionskasse wirksam abgeschlossen werden.
52.13.5.Nr.3
§ 3 Abs. 2 BPG
1. Eine Einzelvereinbarung betreffend die Übertragung von Pensionsansprüchen auf eine Pensionskasse kann auch schon drei Monate vor der Pensionskassenvereinbarung mit der Pensionskasse wirksam abgeschlossen werden.
