52.13.3.Nr.2
§ 18 BPG
§ 879 ABGB
§ 29 ArbVG
1. Bei Eingriff durch einen Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ist im Wege des § 879 ABGB der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz anzuwenden.
52.13.3.Nr.2
§ 18 BPG
§ 879 ABGB
§ 29 ArbVG
1. Bei Eingriff durch einen Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ist im Wege des § 879 ABGB der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz anzuwenden.
