52.12.1.Nr.4
§ 7 Abs. 3 BPG
§ 15 BPG
1. Besteht auf eine Leistung aus einer auf Betriebsvereinbarung beruhenden Wohlfahrtseinrichtung keinerlei Rechtsanspruch, kann ein vor Eintritt des Leistungsfalls aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedener Begünstigter aus § 15 BPG keine Ansprüche ableiten.

