52.10.5.Nr.2
§ 878 Satz 2 ABGB
§ 879 ABGB
§ 2 Abs. 1 ArbVG
§ 3 ArbVG
§ 11 Abs. 1 ArbVG
§ 3 Abs. 4 BPG
§ 8 Abs. 7 BPG
KollVe Austro Control, insbes. Überleitungs-KollV
1. Lässt sich aus dem Kollektivvertrag kein Parteiwille ableiten, dass ohne die Arbeitnehmerbeitragsverpflichtung auch die übrige, vom Arbeitgeber zur tragende Altersversorgung nicht vereinbart worden wäre, steht dem Arbeitnehmer insoweit ein kollektivvertraglicher Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber zu (aus einer direkten Leistungszusage, bei der naturgemäß „Arbeitgeberbeiträge“ vorweg nicht festgelegt wurden, sondern nur die Leistungen und - unwirksam - die vom Arbeitnehmer zu leistenden Beträge).

