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Erheblich verschlechternde Betriebsvereinbarung - Teilweise Barabfindung bei „Konkursreife“ - OGH 6.6.2005, 9 ObA 68/04x

16. LfgOktober 2005

52.10.5.Nr.3

§ 879 ABGB
§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG
Art. 7 Abs. 1 B-VG

1. Gegenüber aktiven Arbeitnehmern können die Betriebsparteien im Wege einer ablösenden Betriebsvereinbarung eine dem Sachlichkeitsgebot und der Grundrechtsbindung genügende Verschlechterung der aus einer früheren Betriebsvereinbarung resultierenden Entgelts- und Pensionsanwartschaften wirksam vornehmen.

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