52.10.4.Nr.6
§ 30 Abs. 1 ArbVG
1. Bei Nichterfüllung des gesetzlichen Publizitätserfordernisses kann eine Pensionskassen-Betriebsvereinbarung ohne Performance-Garantie, mit welcher eine PK-Betriebsvereinbarung mit Performance-Garantie abgelöst werden soll, ihre normative Wirkung nicht entfalten.

