52.10.3.Nr.2
§ 914 ABGB
§ 2 Abs. 2 Z 3 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 18, 18a ArbVG
1. Stimmen Arbeitnehmer zu, dass ihre Pensionszusage … mit bestimmter Wirksamkeit außer Kraft tritt und durch die Betriebsvereinbarungen „Besitzstandspension“ und „Pensionsstatut 1994“, beide jeweils in der gültigen Fassung, ersetzt wird und erklären sie ausdrücklich, dass sie in Hinkunft - mit Ausnahme der in diesen Betriebsvereinbarungen zugesicherten Leistungen - keine weiteren Forderungen hinsichtlich Pensionszahlungen … an die Bank stellen werden, verzichten sie auf Ansprüche aus ihrer Individualvereinbarung bei gleichzeitiger Unterwerfung unter die kollektive Regelung.

