52.10.3.Nr.1
§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG
§ 2 Abs. 2 Z 3 ArbVG
1. Nach stRspr können die Betriebsvereinbarungsparteien auf Grund der ihnen nach dem ArbVG zukommenden Kompetenz nicht mehr in die ausgeschiedenen Arbeitnehmern kraft Betriebsvereinbarung zustehenden Ruhegeldansprüche eingreifen.

