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Ausschluss bisheriger Witwenpension - OGH 13.9.2001, 8 ObA 166/01x

5. LfgFebruar 2002

52.10.1.Nr.2

§ 881 Abs. 2 ABGB

1. Eine bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorgenommene Vertragsänderung des Ausschlusses eines Versorgungsgenusses der Ehegattin ist mangels unmittelbarem unwiderrufbarem Anspruch auch gegenüber ihr (als späterer Witwe) wirksam.

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