52.10.1.Nr.1
§ 31 Abs. 1 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG
§ 879 ABGB
§ 914 ABGB
§ 7 BPG
§ 8 BPG
§ 9 BPG
1. Bei Betriebspensionen auf Grund einer zulässigen Betriebsvereinbarung steht es den Betriebsparteien auch grundsätzlich frei, diese für die Arbeitnehmer des Betriebes wieder zu verändern.

