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Grundsätzliches zu Betriebsvereinbarungen und einzelvertraglichen Änderungsvorbehalten - OGH 21.12.2000, 8 ObA 170/00h

3. LfgJuli 2001

52.10.1.Nr.1

§ 31 Abs. 1 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG
§ 879 ABGB
§ 914 ABGB
§ 7 BPG
§ 8 BPG
§ 9 BPG

1. Bei Betriebspensionen auf Grund einer zulässigen Betriebsvereinbarung steht es den Betriebsparteien auch grundsätzlich frei, diese für die Arbeitnehmer des Betriebes wieder zu verändern.

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