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Anspruchs- oder Widerrufsvorbehalt in Betriebsvereinbarung - OGH 6.6.2005, 9 ObA 68/04x

16. LfgOktober 2005

52.9.1.Nr.1

§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG

1. Hält eine Pensionsbetriebsvereinbarung ausdrücklich fest, dass kein Rechtsanspruch auf laufende Zuwendungen besteht, gilt:

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