52.8.3.Nr.7
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
1. Eine Pensionsvereinbarung ist ein entgeltliches Geschäft, bei welchem der Arbeitnehmer vorgeleistet hat.
52.8.3.Nr.7
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
1. Eine Pensionsvereinbarung ist ein entgeltliches Geschäft, bei welchem der Arbeitnehmer vorgeleistet hat.
