52.10.1.Nr.3
§ 228 ZPO
§ 1295 Abs. 1 ABGB
§ 1298 ABGB
1. In jüngerer Zeit hat die Rsp ein Feststellungsinteresse auch ohne Vorliegen besonders schadensträchtiger Ereignisse auch bei Vertragspflichtverletzungen anerkannt.
52.10.1.Nr.3
§ 228 ZPO
§ 1295 Abs. 1 ABGB
§ 1298 ABGB
1. In jüngerer Zeit hat die Rsp ein Feststellungsinteresse auch ohne Vorliegen besonders schadensträchtiger Ereignisse auch bei Vertragspflichtverletzungen anerkannt.
