52.8.3.Nr.1
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 1416 ABGB
1. Wirtschaftliche Widerrufsklauseln in Pensionsregelungen rechtfertigen bei Fortführung des Unternehmens nicht die Einstellung von Pensionsleistungen für alle Zukunft.
52.8.3.Nr.1
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 1416 ABGB
1. Wirtschaftliche Widerrufsklauseln in Pensionsregelungen rechtfertigen bei Fortführung des Unternehmens nicht die Einstellung von Pensionsleistungen für alle Zukunft.
