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Bestimmtheitsanforderung? - OGH 11.11.2004, 8 ObA 45/04g

14. LfgFebruar 2005

52.8.2.Nr.2

Art. V Abs. 4 Z 3 BPG

1. Gravierende Treueverstöße, die ein Arbeitnehmer - zumindest zu einem beträchtlichen Teil - während des Arbeitsverhältnisses begangen hat und erst nach Pensionsantritt hervorkommen, rechtfertigen den Widerruf einer Betriebspension.

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