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Vertragsanspruch auf Ruhestandsversetzung - Auch bei aufrechtem vernetztem Dienstverhältnis? - OGH 28.1.2010, 8 ObA 62/09i

30. LfgJuni 2010

52.4.3.Nr.10

§ 914 ABGB
§ 915 ABGB

1. Für die Auslegung von Pensions- und Auflösungsvereinbarungen sind nach den Auslegungskriterien des § 914 ABGB der Wortsinn in seiner gewöhnlichen Bedeutung und die Absicht der Parteien maßgeblich, also die dem Erklärungsgegner erkennbare und von ihm widerspruchslos zur Kenntnis genommene Absicht des Erklärenden.

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