52.4.3.Nr.9
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 4 Abs. 2 APG
§ 16 BPG
§ 76 SpK-KollV
1. Bei Gesamtpensionszusagen haben die Parteien einen weitreichenden Gestaltungsspielraum; sie bestimmen, wie die betriebliche Pension zu berechnen ist.
52.4.3.Nr.9
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 4 Abs. 2 APG
§ 16 BPG
§ 76 SpK-KollV
1. Bei Gesamtpensionszusagen haben die Parteien einen weitreichenden Gestaltungsspielraum; sie bestimmen, wie die betriebliche Pension zu berechnen ist.
