52.4.3.Nr.8
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
§ 37 Abs. 2 AngG
§ 228 ZPO
1. Die Anwartschaft auf eine Pension kann in Form eines Feststellungsurteils geltend gemacht werden, wenn alle die Anwartschaft begründenden Tatsachen konkretisiert sind.

