52.4.3.Nr.7
§ 11 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 3 BPG
§ 14 Abs. 1 Z 5 EStG
§ 48 Abs. 1 KO
1. Rein obligatorische Herausgabeansprüche können auch bei Versicherungspolizzen zur Rückdeckung direkter Pensionszusagen nicht gegen die Konkursmasse geltend gemacht werden.

