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Vorschaltzeiten und längere Wartezeiten - OGH 7.7.2004, 9 ObA 27/04t

13. LfgOktober 2004

52.4.3.Nr.6

§ 7 Abs. 1 Z 2 und 2 BPG

1. Da das Synallagma von Pensionszusagen eine eher restriktive Auslegung des § 7 BPG gebietet, sind „Vorschaltzeiten“ nur dann ohne Einfluss auf die gesetzlichen Höchstgrenzen der Wartezeit, wenn die Unverbindlichkeit einer erst später zu erteilenden Pensionszusage klar zum Ausdruck kommt.

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