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Krankenzusatzversicherung und Deputate - OGH 6.9.2000, 9 ObA 159/00y

4. LfgNovember 2001

52.4.3.Nr.1

§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG

1. Sowohl die Zahlung von Prämien zur Zusatzkrankenversicherung als auch die Leistung von Deputaten für Pensionisten sind als Pensionszuschuss und nicht als Sozialleistungen im Rahmen einer Wohlfahrtseinrichtung zu beurteilen.

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