52.1.5.Nr.14
§ 1157 ABGB
§ 1295 ABGB
1. Nach stRsp ist der Arbeitgeber gegenüber seinen ehemaligen Arbeitnehmern iZm Vorschlägen, die auf eine Befreiung des Arbeitgebers von direkten Leistungsverpflichtungen aus seiner Pensionsvereinbarung hinauslaufen, zur umfassenden Aufklärung verpflichtet.

