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Schadenshöhe bei Aufklärungsverletzung vor Übertragung - Vorteilsanrechnung vorverlegter PK-Pension? - Differenzschaden nur für spätere Pension? - OGH 28.2.2017, 9 ObA 56/16z

52. LfgOktober 2017

52.1.5.Nr.13

§ 1157 ABGB
§ 1295 ABGB
§ 18 AngG

1. Besteht das haftungsbegründende Verhalten des Dienstgebers darin, dass er den Dienstnehmer vor der Übertragung der Pensionsanwartschaften nicht darüber aufklärte, dass seine Pension je nach Veranlagungsergebnis der Pensionskasse auch sinken könne, muss die Fehlberatung auch adäquate Ursache für die geforderte Pensionsdifferenz sein.

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