52.1.5.Nr.12
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
§ 1157 ABGB
§ 1295 ABGB
1. Wussten Arbeitnehmer, dass sie in ein beitragsorientiertes Pensionskassensystem eintreten und die Pension sich in diesem System entsprechend den Veranlagungsergebnissen bzw. dem „versicherungstechnischen Ergebnis“ der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft entwickelt, stünde eine Auslegung, sie hätten der Übertragung ihrer Ansprüche nur im Vertrauen auf die für unverbindlich erachteten Angaben zugestimmt, mit diesen Feststellungen im Widerspruch, wäre doch die Erwartung einer garantierten jährlichen Erhöhung mit dem festgestellten Wissensstand unvereinbar.

