52.1.5.Nr.8
§ 1293 ABGB
§ 1501 ABGB
1. Nach stRsp ist der Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Vorschlägen, die auf eine (einzelvertragliche) Befreiung des Arbeitgebers von weiteren direkten Leistungsverpflichtungen aus einer Pensionsvereinbarung hinauslaufen, zur umfassenden Aufklärung verpflichtet,

