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Aufklärungshaftung bei Übertragungen - Schadenersatz und Mitverschulden - OGH 30.9.2009, 9 ObA 179/08a

29. LfgFebruar 2010

52.1.5.Nr.7

§ 1157 ABGB
§ 1295 ABGB
§ 1304 ABGB

1. Vor Pensionsübertragungen muss der bisher Leistungsverpflichtete ausgewogen informieren.

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