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mit Zuerkennungsermessen und Pensionsbrief des Arbeitgebers - OGH 21.12.2000, 8 ObA 170/00h

3. LfgJuli 2001

52.1.3.Nr.1

§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG
§ 18 BPG

1. Ähnlich dispositiven Kollektivvertragsbestimmungen ist es auch zulässig, Betriebsvereinbarungen über Betriebspensionen zu treffen, welche die Zuerkennung der einzelnen Betriebspensionen von einem weiteren - rechtsgestaltenden - Akt des Arbeitgebers - etwa einem Pensionsbrief - abhängig machen.

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