52.1.1.Nr.18
§ 914 ABGB
Pensionsrechte-KollV
1. Bei der Auslegung von Verträgen iSd § 914 ABGB ist ausgehend vom Wortlaut der Vereinbarung die Absicht der Parteien zu erforschen.
52.1.1.Nr.18
§ 914 ABGB
Pensionsrechte-KollV
1. Bei der Auslegung von Verträgen iSd § 914 ABGB ist ausgehend vom Wortlaut der Vereinbarung die Absicht der Parteien zu erforschen.
