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Kollektivvertrag: Auslegung „KV-Bord“ Pension nur bei unmittelbarem Übertritt in den Ruhestand? - OGH 15.5.2019, 9 ObA 31/19b

58. LfgOktober 2019

52.1.1.Nr.16

§ 15a (Zusatz-)Kollektivvertrag Bordpersonal A AG („KV Bord“)

1. Bei der Auslegung ist maßgeblich, welchen Willen des Normgebers der Leser dem Text entnehmen kann.

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