52.1.1.Nr.15
§ 16 Abs. 1 BPG
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
§ 258 ASVG
1. Die Auslegung einer Vereinbarung über eine (wertgesicherte) Betriebspension hat sich am Zweck dieser Regelung, dem Begünstigten einen gehobenen Lebensstandard für die gesamte Dauer des Ruhestandes zu sichern, zu orientieren.

