vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Witwenansprüche, Mitübertragung an Pensionskasse - Feststellung schadenersatzrechtlicher Übertragungshaftung - Auch gegenüber Ehegattin? Wer kann klagen? - OGH 20.3.2015, 9 ObA 21/15a

47. LfgFebruar 2016

52.1.1.Nr.14

§ 881 Abs. 1 und 2 ABGB
§ 1157 ABGB
§ 1295 ABGB

1. Zweck der Feststellungsklage ist es, die Rechtslage dort zu klären, wo ein von der Rechtsordnung anerkanntes Bedürfnis zur Klärung streitiger Rechtsbeziehungen besteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!