52.1.1.Nr.3
§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG
1. Betriebsvereinbarungen können die Zuerkennung der einzelnen Betriebspensionen von einem weiteren - rechtsgestaltenden - Akt des Arbeitgebers - etwa einem Pensionsbrief - abhängig machen.
52.1.1.Nr.3
§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG
1. Betriebsvereinbarungen können die Zuerkennung der einzelnen Betriebspensionen von einem weiteren - rechtsgestaltenden - Akt des Arbeitgebers - etwa einem Pensionsbrief - abhängig machen.
