52.1.1.Nr.1
§ 879 ABGB
Art V Abs. 3 und 4 Z 2 BPG
1. Das Wesen einer Pensionsvereinbarung als entgeltliches Geschäft, bei welchem der Arbeitnehmer vorgeleistet hat und nun seinem Partner gleichsam „auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist“, macht Widerruflichkeitsvereinbarungen sittenwidrig, wenn der Arbeitgeber das einseitige Recht erhält, eine bereits erworbene Pensionsanwartschaft nach Willkür zunichte zu machen, worunter von der Rechtsprechung auch eine Kündigung verstanden wird.

