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Herausgabe von Kundenakten und Kundenauskünfte Beweislast - OGH 22.4.2010, 8 ObA 26/09w

31. LfgOktober 2010

51.5.1.Nr.3

§ 1002 ff ABGB
§ 1009 ABGB
§ 1012 ABGB
§ 226 Abs. 1 ZPO

1. Die Beweislast dafür, dass ein ausgeschiedener Arbeitnehmer über Kundenakten bzw. einzelne Kunden betreffende Unterlagen verfügt, trifft den Arbeitgeber.

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