51.5.1.Nr.2
§ 1 UWG
§ 11 Abs. 1 UWG
§ 24 UWG
1. Eine einstweilige Verfügung gegen einen ehemaligen Arbeitnehmer kann nicht nur dann erlassen werden, wenn ein Wettbewerbsverhältnis zu ihm besteht.
51.5.1.Nr.2
§ 1 UWG
§ 11 Abs. 1 UWG
§ 24 UWG
1. Eine einstweilige Verfügung gegen einen ehemaligen Arbeitnehmer kann nicht nur dann erlassen werden, wenn ein Wettbewerbsverhältnis zu ihm besteht.
