51.1.4.Nr.4
§ 36 AngG
§ 37 Abs. 3 AngG
§ 40 AngG
§ 1 UWG
1. § 37 Abs. 3 AngG schließt bei Vereinbarung einer Konventionalstrafe für den Fall des Zuwiderhandelns gegen die Konkurrenzklausel den Anspruch auf Erfüllung oder auf Ersatz eines weiteren Schadens aus.

