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Zeitliche Begrenzung Unterlassungs- und Feststellungsbegehren - OGH 14.7.2022, 9 ObA 66/22d

67. LfgOktober 2022

51.1.4.Nr.5

§ 36 Abs. 1 Z 3 AngG
§ 228 ZPO

1. Eine Schadenersatzpflicht begründet ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSd § 228 ZPO, wenn es sich dabei um eine bereits gegenwärtige und in allen rechtserzeugenden Tatsachen vollständig konkretisierte Verpflichtung handelt, wie im Anlassfall der vorliegenden Konkurrenzklausel.

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