51.1.4.Nr.2
§ 37 Abs. 3 AngG
§ 1 UWG
1. Nach § 1 UWG kann jeder „Störer“, also auch der durch eine Konkurrenzklausel gebundene Arbeitnehmer, deliktisch in Anspruch genommen werden.
51.1.4.Nr.2
§ 37 Abs. 3 AngG
§ 1 UWG
1. Nach § 1 UWG kann jeder „Störer“, also auch der durch eine Konkurrenzklausel gebundene Arbeitnehmer, deliktisch in Anspruch genommen werden.
