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Führt die Ergänzung der Konkurrenzklausel des Dienstvertrags (2002) in einer Auflösungsvereinbarung (2018) zu einem „Neuabschluss“ und damit zur Anwendung der Entgeltgrenze? - OGH 25.6.2021, 8 ObA 28/21g

64. LfgOktober 2021

51.1.3.Nr.14

§ 36 Abs. 2, Art. X Abs. 2 Z 10 oder 13 AngG
§§ 1376 ff ABGB

1. Wird eine inhaltlich abweichende Konkurrenzklausel vereinbart, so liegt nicht automatisch ein Neuabschluss einer solchen im Sinne der Übergangsregelungen vor, sondern ist zu differenzieren, ob die vorgenommenen Änderungen so massiv sind, dass sie materiell auf das Bild eines Neuabschlusses hinauslaufen.

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