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Verstoß gegen Konkurrenz- und Mitarbeiterschutzklauseln durch Kunden- und Personalbetreuer - Mäßigung auf insgesamt 3 statt 8 Bruttogehälter? Kreditraten? - OGH 25.8.2020, 8 ObA 80/20b

62. LfgFebruar 2021

51.1.3.Nr.13

§ 36 AngG
§ 38 AngG

1. Die Höhe des tatsächlichen Schadens stellt zwar das primäre Mäßigungskriterium dar, die Bezahlung der Konventionalstrafe ist aber vom Eintritt oder dem Nachweis eines Schadens nicht abhängig, soll sie doch auch ideelle Nachteile abdecken und zusätzlichen Erfüllungsdruck ausüben.

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