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Mäßigungskriterien und Schadensnachweis - OGH 27.6.2019, 8 ObA 34/19m

58. LfgOktober 2019

51.1.3.Nr.12

§ 36 AngG
§ 38 AngG

1. Aus einer Negativfeststellung zum Schaden bzw. Schadenseintritt ergibt sich nicht, dass kein Schaden eingetreten ist, sondern nur, dass dies nicht festgestellt werden konnte.

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