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Fluggepäckauffinderin, 3 Monatsentgelte - OGH 20.1.2005, 8 ObA 138/04h

15. LfgJuni 2005

51.1.3.Nr.2

§ 36 Z 3 AngG
§ 38 AngG
§ 879 Abs. 1 ABGB

1. Beim Mäßigungsrecht nach § 38 AngG ist auf die Verhältnismäßigkeit der „Strafe“, die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Arbeitnehmers, insbesondere seiner Einkommensverhältnisse aber auch die Art und das Ausmaß des Verschuldens an der Vertragsverletzung sowie die Höhe des durch die Vertragsverletzung des Arbeitgebers entstandenen Schaden Bedacht zu nehmen.

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